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   LG Frankfurt/Main, 03.11.2008 - 2-13 T 33/08, 2/13 T 33/08   

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https://dejure.org/2008,8253
LG Frankfurt/Main, 03.11.2008 - 2-13 T 33/08, 2/13 T 33/08 (https://dejure.org/2008,8253)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03.11.2008 - 2-13 T 33/08, 2/13 T 33/08 (https://dejure.org/2008,8253)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. November 2008 - 2-13 T 33/08, 2/13 T 33/08 (https://dejure.org/2008,8253)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 48 Abs 1 S 2 WoEigG, § 49 Abs 2 WoEigG, § 91a Abs 2 S 1 ZPO, § 99 Abs 1 ZPO, § 99 Abs 2 S 1 ZPO
    Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren: Sofortige Beschwerde eines Verwalters und Wohnungseigentümers gegen die Auferlegung von Prozesskosten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostenentscheidung im Wohnungseigentumsverfahren: Sofortige Beschwerde eines Verwalters und Wohnungseigentümers gegen die Auferlegung von Prozesskosten

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwalter kann bei einer nach § 49 Abs. 2 WEG veranlassten Kostenentscheidung grds. isolierte Kostenbeschwerde einlegen, § 569 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtliches Gehör bei Kostenauferlegung auf den Verwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 924
  • NZM 2009, 166
  • ZMR 2009, 228
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Frankfurt/Main, 10.11.2015 - 9 S 1/14

    Klage gegen "übrige Wohnungseigentümer der WEG" ist zulässig!

    Hierzu ist er - entgegen der Ansicht des Beklagtenvertreters - analog § 91 Abs. 2, § 99 ZPO nach ständiger Rechtsprechung des Landgerichts Frankfurt berechtigt (vgl. grundlegen LG Frankfurt am Main NZM 2009, 166).
  • LG Frankfurt/Main, 27.01.2014 - 13 T 56/13

    Zu den Anforderungen einer Kostenbelastung des Verwalters mit den

    Die sofortige Beschwerde der nach § 49 Abs. 2 WEG mit Kosten belasteten Verwalterin Ist - ungeachtet des Fehlens einer ausdrücklichen Regelung I Gesetz - gemäß §§ 91a m Abs. 2 S.1, 99 Abs. 2 S.1 ZPO analog statthaft (vgl. Kammer ZMR 2009, 228; Niedenführ/KDmmelA/andenhouten, WEG, 10,Aufl., § 49 Rn.37).
  • LG München I, 27.04.2009 - 1 S 19129/08

    Anfechtung eines Wohnungseigentümerbeschlusses: Feststellung eines

    Zwischenzeitlich liegen Entscheidungen des LG Berlin (Az.55 T 34/08, Grundeigentum 2009, 388) und des LG Frankfurt (Az. 2/13 T 33/08, NJW 2009, 924) vor, die mit zutreffenden Argumenten eine Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung durch den Verwalter, der nicht Partei ist, mit der sofortigen Beschwerde bejahen.
  • LG Berlin, 17.02.2009 - 55 T 34/08

    Verpflichtung eines Wohnanlagenverwalters zur Kostentragung eines

    Entsprechend ist auch dem mit den Kosten belasteten Verwalter ein Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde nach §§ 91 a Abs. 2 Satz 1, 99 Abs. 2 Satz 1 ZPO analog ausnahmsweise zuzugestehen (so auch LG Frankfurt, Beschluss vom 03.11.2008 - 2-13 T 33/08, 2/13 T 33/08 - zitiert nach [...]; Niedenführ in Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 8. Aufl., § 49, Rn.18; Elzer in Hügel/Elzer, Das neue WEG -Recht, 2007, Rz. 244; Jennißen , WEG , 2008, § 49 Rz. 36 ff., Skrobek , ZMR 2008, 173, 176; Wenzel in Bärmann, WEG, 10. Aufl. 2008, § 49 Rz. 27).
  • OLG Köln, 28.04.2011 - 16 W 13/11

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung im Verfahren

    Nach fast einhelliger Meinung in Rspr. u. Lit. kann daher ein Verwalter die vom Amtsgericht getroffene Kostenentscheidung in entsprechender Anwendung der §§ 91a Abs. 2, 99 Abs. 2, 269 Abs. 5, 380 Abs. 3 ZPO mit der sofortigen Beschwerde anfechten (z. B. LG Frankfurt NJW 2009, 924; LG Berlin NJW 2009, 2544; LG München I NZM 2009, 868; Bärmann/Klein , WEG, 11. Auflage, § 49 Rz. 27;Riecke/Schmid/ Abramenko , WEG, 3. Auflage, § 49 Rz. 6; Lehmann-Richter ZWE 2009, 74, 75; Doetsch , NZM 2011, 97; Drasdo NJW-Spezial 2011, 97).
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